Informationen

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen verpflichtet haben.

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern ,,Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen:

1. Angebot und Angaben

Das Immobilienangebot der Medieninhaber und das von ihr erstellte Expose ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. Der Medieninhaber überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, der Medieninhaber wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann der Medieninhaber daher nicht übernehmen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen der Medieninhaber den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

Das Immobilienangebot ist außchließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung vom Medieninhaber verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2. Provision

Die Tätigkeit vom Medieninhaber ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Provision der Medieninhaber entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber im wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluß des Vertrages Gebrauch macht. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluß mindert.

3. Verhandlungen

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über den Medieninhaber einzuleiten.

Bei Direktverhandlungen ist auf den Medieninhaber Bezug zu nehmen und diese über das Ergebnis zu informieren.

Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit den Medieninhaber und der Anbieterseite vorgenommen werden.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Medieninhaber mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Medieninhaber ist unmittelbar nach Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

4. Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber das von den Medieninhaber angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen den Medieninhaber mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, daß keine Vorkenntnis vorliegt.

5. Haftung

Der Medieninhaber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrläßigkeit der Medieninhaber, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine Gewähr für die durch den Medieninhaber angebotenen Objekte und die Bonität der Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Medieninhaber ist ausgeschloßen.

6. Erfüllungsort - Gerichtsstand

Alle Ansprüche sind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtßtand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers.

7. Schlussbestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

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